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BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Fachgerichtlicher Eilrechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 13.05.1997 - 16 VG 1778/97
- OVG Hamburg, 07.11.1997 - Bs III 53/97
- BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Soweit sich das Beschwerdevorbringen dagegen gegen die tatsächliche und einfachrechtliche Würdigung insbesondere des Oberverwaltungsgerichts richtet, auf dessen Entscheidung es insoweit maßgeblich ankommt, ist dem Bundesverfassungsgericht eine Überprüfung grundsätzlich verwehrt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Danach ist die Beschwerdeführerin, die bislang nur das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren durchgeführt hat, gehalten, hinsichtlich der genannten Rügen auch den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren zu erschöpfen, um dort ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts eine Korrektur der behaupteten Grundrechtsverstöße zu erwirken; im Hauptsacheverfahren werden sich dieselben materiellrechtlichen (Grundrechts-) Fragen stellen, die die Beschwerdeführerin mit den hier gerügten Verfassungsverletzungen aufwirft (vgl. BVerfGE 77, 381 [401]; 79, 275 [278 f.]; 80, 40 [45]). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Danach ist die Beschwerdeführerin, die bislang nur das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren durchgeführt hat, gehalten, hinsichtlich der genannten Rügen auch den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren zu erschöpfen, um dort ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts eine Korrektur der behaupteten Grundrechtsverstöße zu erwirken; im Hauptsacheverfahren werden sich dieselben materiellrechtlichen (Grundrechts-) Fragen stellen, die die Beschwerdeführerin mit den hier gerügten Verfassungsverletzungen aufwirft (vgl. BVerfGE 77, 381 [401]; 79, 275 [278 f.]; 80, 40 [45]).
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Hier hat die Beschwerdeführerin die Möglichkeit, durch einen Antrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim Gericht der Hauptsache eine Korrektur des von ihr geltend gemachten Gehörsverstoßes zu erreichen (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.];… Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1995, NVwZ-Beilage Nr. 9/1995, S. 65;… vgl. ferner zur Befugnis der Verwaltungsgerichte, im Verfahren des § 123 VwGO ergangene letztinstanzliche Eilbeschlüsse zu ändern und aufzuheben, Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 123 Rn. 39;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 123 Rn. 29;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 1997, § 123 Rn. 174 ff. [177]; jeweils m. w. N.). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Er verlangt - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - auch, daß ein Beschwerdeführer alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnimmt, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Danach ist die Beschwerdeführerin, die bislang nur das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren durchgeführt hat, gehalten, hinsichtlich der genannten Rügen auch den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren zu erschöpfen, um dort ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts eine Korrektur der behaupteten Grundrechtsverstöße zu erwirken; im Hauptsacheverfahren werden sich dieselben materiellrechtlichen (Grundrechts-) Fragen stellen, die die Beschwerdeführerin mit den hier gerügten Verfassungsverletzungen aufwirft (vgl. BVerfGE 77, 381 [401]; 79, 275 [278 f.]; 80, 40 [45]). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
Er verlangt - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - auch, daß ein Beschwerdeführer alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnimmt, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]). - VG Hamburg, 13.05.1997 - 16 VG 1778/97
Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 1 BvR 2422/97
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau K ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Wilhelm Blümel und Partner, Bayerstraße 13, München - gegen a) den Beschluß des Hamburgischen Oberverwaltungs- gerichts vom 7. November 1997 - OVG Bs III 53/97 -, b) den Beschluß des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 13. Mai 1997 - 16 VG 1778/97 - und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Seidl und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. Januar 1998 einstimmig beschlossen:.